Corona lädt ein Grillen auf Balkonien zur warmen Jahreszeit
Die Sonne scheint wieder länger, die Temperaturen steigen deutlich und die Vögel zwitschern laut vor sich hin - Der Sommer kommt langsam, aber sicher auf uns zu. Doch aufgrund der aktuellen Corona-Krise wird er dieses Jahr etwas anders aussehen als sonst. Wegen der großen Ungewissheit was das Reisen angeht werden einige von uns wohl eher einen sogenannten "Urlaub auf Balkonien" verbringen.
Damit der Sommer zuhause besonders schön wird, gibt SCHWULISSIMO Tipps und klärt über die rechtliche Grundlage zum Grillen auf.
Was gibt es Schöneres, als frisch gegrillte Speisen in einer gemütlichen Runde mit Freunden oder der Familie? Für viele von uns gehört das Grillen fest zu einem gelungenen Sommerabend dazu. Das Brutzeln auf dem eigenen Balkon ist bei Einigen besonders beliebt, da es nur wenig Vorbereitung bedarf und gerade zu Corona-Zeiten gut möglich ist. Doch was muss man bei einem Barbecue Zuhause beachten? Ist Grillen auf dem Balkon überhaupt rechtlich erlaubt?
Laut dem Deutschen Mieterbund ist Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten grundsätzlich erlaubt. Es gibt hierbei kein Gesetz, welches ein Solches explizit erlaubt oder ganz verbietet. Dennoch gibt es einige Dinge, die man unbedingt beachten sollte:
Die Sicherheit aller Mitmenschen ist immer das oberste Gebot. Demnach muss man sich an alles halten, was laut Mietvertrag und Hausordnung festgelegt ist. Besteht beispielsweise eine große Gefahr für einen Brand oder die Gesundheit der Bewohner, etwa durch Funken oder Rauchschwaden welche in Wohnungen ziehen, ist ein Grillen auf dem Balkon oft vom Vermieter untersagt. In solchen Fällen darf dann tatsächlich gar nicht gegrillt werden.
Auch Besitzer von Eigentumswohnungen müssen sich an solche gegebenen Sicherheitsregeln halten. Kommt es zu einem Verstoß gegen diese Regelungen durch die Bewohner handelt es sich eindeutig um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeldern geahndet werden kann. Eine offene Feuerstelle ist übrigens in jedem Fall auf Balkonen stets verboten.
Trotz genauer Regelungen im Mietvertrag kommt es unter Bewohnern oft zu einem Nachbarschaftsstreit, etwa durch eine Rauch- oder Lärmbelästigung, welcher nicht selten vor Gericht endet. Darum ist es wichtig, auf seine Mitmenschen besondere Rücksicht zu nehmen. Es sollte demnach Keiner durch Rauchschwaden in seiner Freiheit oder Gesundheit eingeschränkt werden. Weiterhin sollte der Lärmpegel nicht zu sehr ansteigen, auch wenn es bei einer Grillparty mit Alkohol sehr lustig werden kann. Eventuell kann man sich hier mit seinen Nachbarn absprechen und eine Grillparty (natürlich nur nach Aufhebung des Kontaktverbotes) vorher ankündigen. Wie in allen anderen Bereichen auch, ist Kommunikation hier meist der Schlüssel zum Erfolg.
Außerdem kann die Wahl des richtigen Grills ebenfalls Konflikte vermeiden und ein häufiges Barbecue möglich machen. Der klassische Holzkohlegrill ist für den Balkon zum Beispeil eher ungeeignet. Denn mit Holzkohle gibt es eine besonders große Rauchentwicklung welche die Nachbarn stören und auch die Umwelt, besonders Tiere und Pflanzen, beeinträchtigen kann.
Eine bessere Alternative stellen somit Gasgrills, oder vor allem Elektrogrills dar. Sie sind außerdem besonders einfach zu bedienen und dazu noch äußerst sicher für die Nutzung auf dem Balkon.
Wer einen Grill besitzt und laut Mietvertrag und Hausordnung grillen darf, dem steht nichts mehr im Weg um die diesjährige Grillsaison zu eröffnen.
Übrigens passt zu Gegrilltem jeder Art ein Nudelsalat immer hervorragend. Die italienische Teigware gehört zu jedem geordneten Hamsterhaushalt und kann daher in Corona-Zeiten schnell zubereitet werden. SCHWULISSIMO hat euch daher mit einem einfachen und beliebten Rezept aus der Redaktion versorgt. Es ist auch als vegane/vegetarische Variante gut möglich.
Viel Spaß beim Nachkochen und Guten Appettit!
Ihr braucht:
500 g Nudeln
130 g Salat Mayonaise (auch vegane Mayonaise eignet sich gut)
1 Glas Gewürzgurken (ca 700 g Füllmenge)
1 Doppelpackung Geflügelfleischwurst (auch vegane oder vegetarische Wurst gut möglich)
1 frische Zitrone
3 EL Currypulver
1 TL Paprikapulver
Salz und Pfeffer
Zubereitung:
Nudeln nach Packungsangabe kochen. In einer großen Salatschüssel die Mayo sowie das Curry- und Paprikapulver vermengen. Etwa die Hälfte des Gurkenwassers hinzugeben und den Saft einer halben Zitrone beimischen. Wer es sauer mag oder eine kleine Zitrone hat, kann auch die gesamte Zitrone verwenden. Mit dem Schneebesen zu einer cremigen Soße verrühren und mit Salz und Pfeffer abschmecken. Nebenbei die ganze Doppelpackung Geflügelfleischwurst und alle Gewürzgurken in bissgerechte Stückchen schneiden und mit der Soße vermengen. Zuletzt die gekochten Nudeln hinzufügen und alles vermengen. Fertig!