Das „rat & tat“-Zentrum in Bremen lädt zu einer Infoveranstaltung zur Thematik „Option eines dritten Geschlechtseintrags“ ein.
Im Jahr 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es neben den Personenständen „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren positiven* Geschlechtseintrag geben muss.
Was bedeutet dieses Urteil nun aber für die Gesellschaft und vor allem aber für Betroffene? Was sind beispielsweise die Auswirkungen auf andere Gesetze wie z.B. das Transsexuellengesetz? Und betrifft die Entscheidung zur 3. Option wichtige Menschenrechte und braucht Solidarität? Antworten auf diese Fragen geben u.a. Lucie Veith, Expertin des Intersexuelle Menschen e.V. und Prof. Dr. Konstanze Plett, Mitverfasserin der Verfassungsbeschwerde.
4. Dezember – 19:00 Uhr
Altes Fundamt – Bremen
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