Fetisch-Verbot in England Hohe Geldstrafen für Firmen und Privatpersonen geplant
Wer in Großbritannien lebt und Pornografie oder sexuell explizite Inhalte online abrufen will, muss bereits sein Alter verifizieren. Nun will das Parlament noch einen Schritt im Bereich Jugendschutz weitergehen und einige Praktiken im Fetisch-Bereich ganz verbieten lassen.
Geldstrafen für Firmen und Privatpersonen
In einem ersten Schritt soll so die Darstellung von Strangulationen oder Würgen des Partners illegal werden. Wird das Gesetz final verabschiedet, wird die Produktion, Verbreitung oder Weitergabe von Erwachsenenfilmen und Bildern mit solchen Inhalten zu einer Straftat. Wie weitreichend das Gesetz konkret wird, ist noch unklar – möglich, dass dabei beispielsweise auch Daddy-Boy-Spiele mit einbezogen werden, wenn der dominante Partner sein Gegenüber am Hals packt. Tech-Unternehmen, die sich nicht an das Verbot halten, müssen dann künftig mit sehr hohen Geldstrafen in Höhe von umgerechnet bis zu rund 20,5 Millionen Euro rechnen.
Ebenso strafbar wird der reine Besitz solcher Videos sein, egal ob digital oder beispielsweise als Bluray oder DVD. Die britische Polizei will online mit automatisierten Erkennungssystemen nach möglichen Verstößen fahnden. Betroffen sind dabei sowohl Unternehmen wie auch Privatpersonen, die beispielsweise entsprechende Videos auf internationalen Plattformen hochgeladen haben.
Debatte um Kinderschutz
Als Begründung für das neue Vorhaben verweist die Regierung auf ein Gutachten, das von der Parlamentsabgeordneten Baroness Gabby Bertin von der Konservativen Partei in Auftrag gegeben worden ist. Der Bericht kam dabei zum dem Schluss, dass die Konfrontation mit Strangulationsinhalten zur Normalisierung gefährlicher Sexualpraktiken in der Gesellschaft beigetragen habe. Bernie Ryan, Geschäftsführer des Instituts zur Bekämpfung von Strangulation, begrüßte die Änderung: „Zwar haben mündige Erwachsene das Recht, ihre Sexualität sicher und frei zu erkunden, doch müssen wir uns der ernsthaften Risiken bewusst sein, die unregulierte Online-Inhalte insbesondere für Kinder und Jugendliche mit sich bringen.“ Würgeszenen in Pornofilmen würden junge Menschen dabei „verwirrende und schädliche Botschaften darüber vermitteln, was in intimen Beziehungen normal oder akzeptabel ist“, so Ryan weiter.
Weitere Gesetze in Planung?
Kritiker des Gesetzesvorhaben betonen indes, dass die tatsächliche tödliche Strangulation oder das Ersticken einer Person nach dem Gesetz gegen häusliche Gewalt in Großbritannien bereits strafbar ist, ein Verbot von Videoinhalten sei daher ein zu tiefer Eingriff in die Privatsphäre und in die sexuelle Selbstbestimmung der Briten. Dazu halten sich Gerüchte hartnäckig, dass konservative Abgeordnete auch anderweitig gegen legale Sexualpraktiken mittels Gesetzesvorhaben vorgehen wollen, die sie als „nicht normal“ einstufen. Ob und inwieweit dabei beispielsweise auch gleichgeschlechtlicher Sex und Praktiken unter Homosexuellen davon betroffen wären, ist offen.