Anweisung zur Diskriminierung „Transsexuelle nicht von US-Bürgerrechten abgedeckt“
Am vergangenen Freitag ging Kurzanweisung der US-amerikanischen Justiz-Abteilung ans Oberste Bundesgericht. Laut NBC News hieß es darin, Transsexuelle fielen nicht unter das Bürgerrechtsgesetz – als dieses 1964 verabschiedet wurde, habe man mit Geschlecht ausschließlich das biologische gemeint. Das Oberste Bundesgericht hatte zuvor die Anhörung dreier Fälle bewilligt, anhand derer erörtert werden soll, ob Artikel 7 des Gesetzes über Diskriminierung am Arbeitsplatz auch auf LGBTI* zutrifft.
Die Aufforderung richtet sich an einen dieser Fälle: Die Trans-Frau Aimee Stephens habe sich zu Beginn ihrer Tätigkeit als Mann präsentiert. Als sie ihre Geschlechtsangleichung ankündigte, wurde sie entlassen. Vom Berufungsgericht wurde Stephens Fall bereits als diskriminierend eingestuft. Die Richterin erklärte: Transsexualität sei untrennbar mit dem Geschlecht verknüpft – oder zumindest mit einer stereotypen Vorstellung davon. Laut Huffington Post hält Stephens Anwalt den Ausgang der erneuten Verhandlung relevant für jeden, der von gängigen Gender-Stereotypen abweicht.