Streit um Geburtsregister Klage für selbstbestimmten Geschlechtseintrag
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte reichte eine Verfassungsbeschwerde ein. Es geht dabei um die erst vor anderthalb Jahren eingeführte dritte Geschlechtsbezeichnung „divers“, die für intersexuelle Menschen geschaffen wurde. Damit geht das Thema erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Hintergrund der Beschwerde ist der Fall einer Person, die ihren Eintrag zu „divers“ ändern lassen wollte, da sie sich weder als weiblich noch als männlich identifiziert. Vom Bundesgerichtshof wollte die Person, dass man ihre „genderlose Identität“ anerkenne. Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Die Regelung im Personenstands-Gesetz gelte laut Deutschlandfunk nicht für Personen mit „lediglich empfundener Intersexualität“.
Seit Ende 2018 gibt es den Registereintrag „divers“ für Menschen, die nicht eindeutig weiblich oder männlich sind. Nachträglich ändern lassen dürfen den Eintrag laut Gesetz Personen mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Man macht die Eintragung also von Körpereigenschaften abhängig. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte nun erreichen, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag auch ohne ärztliches oder psychologisches Gutachten ändern lassen dürfen.