Neues Adoptionsgesetz Lesben- und Schwulenverband kritisiert Bundesregierung
Heute (28. Mai) entscheidet der Bundestag über ein neues Adoptionsgesetz. Wenn es wie geplant am 1. Juli in Kraft tritt, können unverheiratete Paare zum ersten Mal gegenseitig ihre Kinder adoptieren. Für das neue Adoptionsgesetz wird jetzt genau hingeschaut, so der sächsische Bundestags-Abgeordnete Alexander Krauß gegenüber MDR Aktuell. Damit will man sichergehen, dass es ein echtes Zusammenleben ist und keine „Wirtschaftsgemeinschaft“.
Doch eine solche Überprüfung wird auch für verheiratete lesbische Paare gelten – denn Kinder, die in eine lesbische Ehe geboren werden, gelten vor dem Gesetz als Stiefkinder. Zu den vorhandenen Hürden kämen also noch weitere hinzu. Laut Nancy Schmidt vom Lesben- und Schwulenverband Sachsen werde dann entweder ein ausführlicher Bericht verlangt oder ein Hausbesuch gemacht. Bei heterosexuellen Ehepaaren wird der Ehemann allerdings automatisch als Vater anerkannt – ob das Kind nun leiblich ist oder nicht. Wegen dieser Ungerechtigkeit fordert Lucie Hammecke von den Grünen eine Änderung des Abstammungsrechts.