Reform des Abstammungsrechts Bundesrat macht Druck für Gleichstellung von lesbischen Familien
Der Bundesrat hat in einer bemerkenswerten Initiative die Bundesregierung dazu aufgefordert, rechtliche Diskriminierungen gegenüber "Zwei-Mütter-Familien" zu beenden. Konkret verlangt die Länderkammer eine Reform des Abstammungsrechts – eine Forderung, die seit Jahren auf breite Unterstützung innerhalb der queeren Community und von Familienrechtsexperten und Expertinnen trifft. Sollte die Bundesregierung dem nachkommen, wäre dies ein echter Fortschritt für lesbische und queere Elternpaare in Deutschland.
Ungleiche Rechte für Regenbogenfamilien
Über Jahre hinweg sind Familien, in denen zwei Mütter gemeinsam Kinder großziehen, im deutschen Recht benachteiligt worden. Während bei einem heterosexuellen Ehepaar der nicht gebärende Partner automatisch als zweiter Elternteil gilt, bleibt lesbischen Paaren dieser Weg verschlossen. Sie müssen bislang ein langwieriges und mitunter entwürdigendes Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen, damit die nicht gebärende Mutter als gleichberechtigter Elternteil anerkannt wird. Diese Praxis ist nicht nur teuer, sondern bringt auch große Unsicherheit für die Familien und das betroffene Kind mit sich.
Bereits die vorherige Bundesregierung hatte eine umfassende Reform zugesagt. Doch politische Umbrüche und ein stockendes Reformtempo verhinderten bislang konkrete Verbesserungen. Mit dem Scheitern der Ampel-Koalition rückte auch das Thema Gleichstellung erneut in den Hintergrund. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD fehlen ebenfalls klare Zusagen zu queerpolitischen Anliegen – was queere Familien und ihre Unterstützer:innen zunehmend frustriert.
Bundesrat setzt neues Signal
Mit der jüngsten Entschließung nimmt der Bundesrat nun erneut die Bundesregierung in die Pflicht. Der Antrag aus Rheinland-Pfalz, mitgetragen von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, fordert, dass Kinder in Zwei-Mütter-Familien künftig von Geburt an zwei gleichberechtigte Elternteile erhalten. Diese Regelung bestünde analog zu jener bei heterosexuellen Ehen und bei nicht verheirateten Paaren, sofern sie dies beantragen.
Der Bundesrat gibt jährlich diverse Entschließungen ab; rechtlich sind diese für die Bundesregierung nicht bindend. In der Vergangenheit hatten solche Initiativen jedoch häufig politische Wirkung und trugen zum Druck auf die Regierung bei, Reformprozesse anzugehen. Insbesondere angesichts der langwierigen Entscheidungsprozesse vor dem Bundesverfassungsgericht – das seit fast vier Jahren mit einer Grundsatzfrage zum Abstammungsrecht befasst ist – kommt dem jetzigen Vorstoß besondere Bedeutung zu.
Obwohl die Bundesregierung gesetzlich nicht zum Handeln verpflichtet ist, erhöhen öffentliche Forderungen und politische Entschließungen wie die des Bundesrats den Druck auf die Regierung erheblich. Gleichzeitig wächst national wie international das Bewusstsein, dass die Gleichstellung von Regenbogenfamilien ein zentraler Baustein moderner Familienpolitik ist. Länder wie Spanien und die Niederlande haben in den vergangenen Jahren bereits entsprechende Gleichstellungen umgesetzt, ohne nennenswerte gesellschaftliche Verwerfungen.
Es bleibt offen, ob die Bundesregierung zeitnah mit einem eigenen Gesetzentwurf auf die Bundesratsforderung reagiert – auch, weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung immer weiter aufschiebt. Klar ist jedoch: Die Debatte wird im Sinne der betroffenen Kinder und Eltern weitergeführt, und der politische wie gesellschaftliche Druck auf eine Anpassung des Abstammungsrechts wächst.